Verwaltungsgerichtshof 1665/72

1665/72Verwaltungsgerichtshof04.09.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1665/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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