Verwaltungsgerichtshof 1635/72

1635/72Verwaltungsgerichtshof26.03.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1635/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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