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1629/72•Verwaltungsgerichtshof 1629/72
1629/72Verwaltungsgerichtshof15.03.1973
Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag
Der angefochtene Bescheid wird, insoweit die Berufung gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 12. Juni 1972, wegen Übertretung der §§ 64 Abs. 1 und 45 Abs. 1 KFG abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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