Verwaltungsgerichtshof 1608/72

1608/72Verwaltungsgerichtshof03.07.1973

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1608/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.135,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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