Verwaltungsgerichtshof 1562/72

1562/72Verwaltungsgerichtshof07.12.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1562/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1972001562.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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