Verwaltungsgerichtshof 1493/72

1493/72Verwaltungsgerichtshof30.01.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1493/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1973

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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