Verwaltungsgerichtshof 1475/72

1475/72Verwaltungsgerichtshof25.01.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1475/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1973
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1972001475.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 600, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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