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1415/72•Verwaltungsgerichtshof 1415/72
1415/72Verwaltungsgerichtshof04.03.1974
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften insoweit aufgehoben, als die Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretung nach § 20 a Abs. 1 der Bauordnung für Wien aufrechterhalten und hiefür ein Strafkostenbeitrag festgesetzt wurde; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.128,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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