Verwaltungsgerichtshof 1380/72

1380/72Verwaltungsgerichtshof22.03.1974

Regest

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Rangordnung Begründung Begründungsmangel Befangenheit von Sachverständigen Umfang der Abänderungsbefugnis Diverses Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1380/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.477,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers nach Aufwandersatz wird abgewiesen.

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