Verwaltungsgerichtshof 1368/72

1368/72Verwaltungsgerichtshof07.09.1973

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1368/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1973

Spruch

Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.

Beide Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 300,-- (insgesamt S 600,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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