Verwaltungsgerichtshof 1357/72

1357/72Verwaltungsgerichtshof12.01.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1357/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.01.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.075,--- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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