Verwaltungsgerichtshof 1327/72

1327/72Verwaltungsgerichtshof15.12.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1327/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1972001327.X00

Spruch

Beide Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Lande Kärnten Aufwendungen in der Höhe von je S 300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren nach Ersatz von Vorlageaufwand wird abgewiesen.

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