Verwaltungsgerichtshof 1228/72

1228/72Verwaltungsgerichtshof07.03.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1228/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (FLD für Tirol) Aufwendungen in der Höhe von S 2.467,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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