Verwaltungsgerichtshof 1226/72

1226/72Verwaltungsgerichtshof20.11.1973

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1226/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1973
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1972001226.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.093,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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