Verwaltungsgerichtshof 1157/72

1157/72Verwaltungsgerichtshof20.03.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1157/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Vorarlberg) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.108,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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