Verwaltungsgerichtshof 0991/72

0991/72Verwaltungsgerichtshof26.06.1974

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0991/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1972000991.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 5.196,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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