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0957/72•Verwaltungsgerichtshof 0957/72
0957/72Verwaltungsgerichtshof07.07.1972
Verfahrensrecht AVG Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung
Die Beschwerde der A u.a., alle in Wien, alle vertreten durch Dr. Wilhelm Grünauer, Rechtsanwalt in Wien I, Stubenring 4, gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde vom 29. März 1972, Zl. 33.121/269-I/7-1972, betreffend Genehmigung einer Tarifordnung für den Flughafen Schwechat wird zurückgewiesen.
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