Verwaltungsgerichtshof 0892/72

0892/72Verwaltungsgerichtshof07.02.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0892/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.1974

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (FLD für Wien, NÖ und Bgld) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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