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0878/72•Verwaltungsgerichtshof 0878/72
0878/72Verwaltungsgerichtshof31.05.1974
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers
Die Beschwerde der Marktgemeinde Drösing in Drösing, vertreten durch Dr. Arnulf Hummer, Rechtsanwalt in Wien 1, Maysedergasse 5, gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 7. April 1972, Zl. 31.518-I/1/72, betreffend Überprüfung der Ausführung einer Wasseranlage (mitbeteiligte Partei: Marchschutzdammkonkurrenz oberhalb Angern, vertreten durch Dr. Adolf Kaindl, Rechtsanwalt in Wien I, Schottengasse 10), wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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