Verwaltungsgerichtshof 0836/72

0836/72Verwaltungsgerichtshof27.10.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0836/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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