Verwaltungsgerichtshof 0832/72

0832/72Verwaltungsgerichtshof13.11.1972

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0832/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 395,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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