Verwaltungsgerichtshof 0789/72

0789/72Verwaltungsgerichtshof20.11.1972

Regest

Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0789/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 390,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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