Verwaltungsgerichtshof 0770/72

0770/72Verwaltungsgerichtshof14.09.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0770/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1972000770.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.