Verwaltungsgerichtshof 0719/72

0719/72Verwaltungsgerichtshof23.11.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0719/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.142,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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