Verwaltungsgerichtshof 0686/72

0686/72Verwaltungsgerichtshof03.11.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0686/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1972

Spruch

Die Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S3.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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