Verwaltungsgerichtshof 0561/72

0561/72Verwaltungsgerichtshof18.04.1974

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0561/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1972000561.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.