Verwaltungsgerichtshof 0539/72

0539/72Verwaltungsgerichtshof01.02.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0539/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.1973

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der O.AG Aufwendungen in der Höhe von S 3.039,73 und der Ö.AG Aufwendungen in der Höhe von S 6.064,47 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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