Verwaltungsgerichtshof 0529/72

0529/72Verwaltungsgerichtshof19.04.1974

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0529/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1974

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 1.800, -- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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