Verwaltungsgerichtshof 0517/72

0517/72Verwaltungsgerichtshof07.07.1972

Regest

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0517/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1972

Spruch

Die Beschwerde wird, insoweit sie sich gegen Punkt 1 des angefochtenen Bescheides richtet, als unbegründet abgewiesen;

2. ) beschlossen, die Beschwerde, insoweit sie sich gegen Punkt 2 des angefochtenen Bescheides richtet, zurückzuweisen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 195,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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