Verwaltungsgerichtshof 0447/72

0447/72Verwaltungsgerichtshof07.07.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0447/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.146,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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