Verwaltungsgerichtshof 0439/72

0439/72Verwaltungsgerichtshof18.10.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0439/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1972000439.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.