Verwaltungsgerichtshof 0414/72

0414/72Verwaltungsgerichtshof18.05.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0414/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen:

1. Der Antrag auf Bewilligung der aufschiebenden Wirkung wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde der Luise G wird zurückgewiesen.

Die Zweitbeschwerdeführerin Luise G hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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