Verwaltungsgerichtshof 0309/72

0309/72Verwaltungsgerichtshof23.10.1972

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Planung Widmung BauRallg3 Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Sachverständiger Verhandlungsleiter Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0309/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 97,50 (zusammen: S 390,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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