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0309/72•Verwaltungsgerichtshof 0309/72
0309/72Verwaltungsgerichtshof23.10.1972
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Planung Widmung BauRallg3 Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Sachverständiger Verhandlungsleiter Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Jeder der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 97,50 (zusammen: S 390,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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