Verwaltungsgerichtshof 0261/72

0261/72Verwaltungsgerichtshof19.09.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0261/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1973
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1972000261.X00

Spruch

1. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuer als unbegründet abgewiesen.

2. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Gewerbesteuer wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.