Verwaltungsgerichtshof 0241/72

0241/72Verwaltungsgerichtshof20.09.1973

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0241/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1973
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1973:1972000241.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.138,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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