Verwaltungsgerichtshof 0227/72

0227/72Verwaltungsgerichtshof30.01.1974

Regest

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Beweise Fragerecht und Gegenüberstellung Gutachten Parteiengehör Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverständiger Anspruch auf bestimmte Person

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0227/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1974
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1974:1972000227.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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