Verwaltungsgerichtshof 0177/72

0177/72Verwaltungsgerichtshof16.06.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0177/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.917,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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