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0149/72•Verwaltungsgerichtshof 0149/72
0149/72Verwaltungsgerichtshof26.04.1972
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Die Beschwerde des Dipl.-Ing. JS in W, vertreten durch Dr. Hans Schwab, Rechtsanwalt in Klosterneuburg, Leopoldstraße 8, gegen das Bundesministerium für Bauten und Technik betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit einer Ziviltechnikerbefugnis, wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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