Verwaltungsgerichtshof 0149/72

0149/72Verwaltungsgerichtshof26.04.1972

Regest

Binnen 6 Monaten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0149/72

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1972

Spruch

Die Beschwerde des Dipl.-Ing. JS in W, vertreten durch Dr. Hans Schwab, Rechtsanwalt in Klosterneuburg, Leopoldstraße 8, gegen das Bundesministerium für Bauten und Technik betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit einer Ziviltechnikerbefugnis, wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.