Verwaltungsgerichtshof 2389/71

2389/71Verwaltungsgerichtshof06.07.1972

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Stadtbild verunstaltet gestört

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2389/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1971002389.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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