Verwaltungsgerichtshof 2388/71

2388/71Verwaltungsgerichtshof11.04.1972

Regest

Bescheidbeschwerde Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2388/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1972

Spruch

Die Beschwerde der K-Gesellschaft m.b.H. in W, vertreten durch Dr. Adolf Fiebich, Rechtsanwalt in Wien V, Leopold Ristergasse 5, gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 24. Mai 1971, GZ. VI-2285/70, betreffend Gewerbesteuer 1967, wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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