Verwaltungsgerichtshof 2357/71

2357/71Verwaltungsgerichtshof23.03.1972

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2357/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.090,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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