Verwaltungsgerichtshof 2309/71

2309/71Verwaltungsgerichtshof18.09.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2309/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.