Verwaltungsgerichtshof 2305/71

2305/71Verwaltungsgerichtshof30.06.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2305/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1971002305.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 195,--, zusammen daher S 390,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.