Verwaltungsgerichtshof 2262/71

2262/71Verwaltungsgerichtshof18.05.1972

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bedeutung eines Objektes

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2262/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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