Verwaltungsgerichtshof 2218/71

2218/71Verwaltungsgerichtshof13.09.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2218/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1971002218.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.396,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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