Verwaltungsgerichtshof 2177/71

2177/71Verwaltungsgerichtshof03.02.1972

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2177/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.02.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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