Verwaltungsgerichtshof 2070/71

2070/71Verwaltungsgerichtshof16.03.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2070/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1971002070.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.