Verwaltungsgerichtshof 2039/71

2039/71Verwaltungsgerichtshof04.05.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2039/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1972

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (FLD f. Wien, NÖ u. Bgld) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.033,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerin auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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