Verwaltungsgerichtshof 2034/71

2034/71Verwaltungsgerichtshof28.09.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2034/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1972

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (FLD für Tirol) Aufwendungen in der Höhe von S390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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