Verwaltungsgerichtshof 2027/71

2027/71Verwaltungsgerichtshof10.03.1972

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2027/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1972
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1972:1971002027.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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